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Grenzabstand von Gehölzen

Zum Nachbargrundstück müssen Gehölze einen gewissen Mindestabstand einhalten, um Beeinträchtigungen durch Ast- und Wurzelwuchs, sowie durch Laub- und Obstfall in Grenzen zu halten. Abhängig von der zu erwartenden Größe der Gehölze und Hecken variieren die vorgeschriebenen Mindestabstände von Bundesland zu Bundesland. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise müssen stark wachsende Bäume einen Mindestabstand von 4 m einhalten, alle übrigen Bäume 2 m, soweit sie keine Obstbäume sind. Stark wachsende Ziersträucher benötigen 1 m Grenzabstand, alle übrigen Ziersträucher 50 cm. Hecken bis zu 2 m Höhe dürfen bis zu 50 cm an der Grenze stehen, höhere Hecken nur im Abstand von mindestens 1 m.


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Dipl.-Ing. Johannes Windt

Deutschlandweiter Ingenieurverbund für Garten- und Landschaftsplanung "Frischer Windt"

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