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Mindestgefälle

Oberflächenbefestigungen, welche dem Niederschlag ausgesetzt sind, müssen diesen abführen können, damit Pfützenbildung und Senkungen vermieden werden. Das Mindestgefälle wird in Prozent angegeben. Ein Prozent entspricht einem Zentimeter Höhenunterschied auf einem Meter Länge. Das Mindestgefälle schwankt zwischen einem und drei Prozent. Es hängt ab von der Größe der Fläche, also der Fließlänge des Wassers und von der Oberflächenrauhigkeit des Belags. Je größer die Fließlänge und Rauigkeit, desto stärker sollte das Gefälle gestaltet werden. Gartenterrassen und Wege werden in der Regel mit einem bis zwei Prozent Gefälle ausgestattet, größere Flächen mit bis zu drei Prozent. Diese Neigung wird subjektiv noch als waagerecht empfunden. Größere Neigungen fallen auf, sind aber aufgrund der Geländetopographie oft unvermeidbar. Terrassenbau durch unsere Generalunternehmung.


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Dipl.-Ing. Johannes Windt

Deutschlandweiter Ingenieurverbund für Garten- und Landschaftsplanung "Frischer Windt"

Planung, Gestaltung und Pflege für Außenanlagen aller Art

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