Sie sind hier: Startseite > Garten-Ratgeber > Gartenlexikon‚ Natur-Glossar

Verkehrssicherungspflicht

Im Zusammenhang mit Bäumen ist damit gemeint, dass die Städte und Gemeinden dazu verpflichtet sind, dafür Sorge zu tragen, dass keine Unfälle durch morsche, altersschwache Bäume entstehen. Alte und kranke Äste über Straßen und Wegen sind zu entfernen und ggf. der gesamte Baum zu fällen.


zurück



Dipl.-Ing. Johannes Windt

Deutschlandweiter Ingenieurverbund für Garten- und Landschaftsplanung "Frischer Windt"

Planung, Gestaltung und Pflege für Außenanlagen aller Art

Kaiserstr. 28, 52445 Titz

Telefon: 0 24 63 - 99 85 56, Mobil: 01 62 - 67 98 49 0

E-Mail: , Internet: www.frischer-windt.de

Rufen Sie uns unverbindlich an und informieren Sie sich! Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Sitemap (Kapitelübersicht)
Schriftgröße anpassen