Verkehrssicherungspflicht
Im Zusammenhang mit Bäumen ist damit gemeint, dass die Städte und Gemeinden dazu verpflichtet sind, dafür Sorge zu tragen, dass keine Unfälle durch morsche, altersschwache Bäume entstehen. Alte und kranke Äste über Straßen und Wegen sind zu entfernen und ggf. der gesamte Baum zu fällen.
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