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Preise Gartenplanung und Landschaftsarchitektur

Die Preise für Garten- und Landschaftsplanung werden je nach Aufgabenstellung individuell maßgeschneidert. Sie erhalten nach dem ersten Beratungstermin stets ein übersichtliches Preisangebot, aufgeschlüsselt nach einzelnen, von Ihnen gewünschten Leistungsphasen. Von allen hier angegebenen Preisen werden 25 % wieder gut geschrieben, wenn Sie auch die Ausführungsarbeiten bei uns beauftragen (derzeit möglich in der Westhälfte von NRW).

Generell werden unsere Leistungen erst besprochen, dann angeboten, dann beauftragt, dann erbracht und erst dann folgt unsere Rechnung (siehe auch Methodik der Planung und Gestaltung)

Folgende Abrechnungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung:

1 Abrechnung nach Festpreis

Besonders beliebt ist eine Abrechnung nach Festpreisen. Damit sind Sie kostenmäßig auf der sicheren Seite. Sofern Sie daran interessiert sind, fragen Sie uns gezielt danach. Wir bieten Ihnen gerne Festpreise an, sofern keine gesetzlichen Regelungen (z.B. die HOAI) dagegen sprechen.

2 Beispielhafte HOAI-Preise inkl. MWSt.

Folgende Tabelle führt beispielhaft einige Planungshonorare für bestimmte Projekte mittleren Schwierigkeitsgrades auf. In Abhängigkeit von der räumlichen Lage der Baustelle (Entfernung zum nächsten Kollegen und Bundesland), der Schwierigkeit der Aufgabenstellung und den angebotenen Planungsleistungen, sowie von sonstigen Vereinbarungen und Skonti können die tatsächlichen Honorare von dieser Tabelle (sowohl nach oben als auch nach unten) abweichen. Jedes Projekt ist einzigartig und wird individuell kalkuliert.
Siehe auch Punkt 3 Abrechnung nach HOAI.

Objekt

beispielhafte Planungsleistungen
welche Leistungen für Ihr konkretes Projekt sinnvoll sind, besprechen wir gemeinsam bei der Gartenberatung und bieten sie Ihnen in Form eines schriftlichen, ausführlich erläuterten und nach Leistungsphasen aufgeschlüsselten Preisangebots an.

ca.-Preis (inkl. gesetzl. MwSt, soweit nichts anderes angegeben)

kleiner Privatgarten oder Vorgarten, Bausumme 10.000 bis 15.000 Euro, einfache Gestaltung Entwurf 500-700 EUR für eine im Büro angefertigte, maßstäbliche Entwurfszeichnung; alternativ: eine vereinfachte, dennoch genauso kreative Planung im Stegreifentwurf vor Ort im Zusammenhang mit einer ausführlichen Beratung auf Stundenlohnbasis, so dass in der Regel ein Gesamtpreis von 200 bis 300 Euro entsteht. Weitere Infos finden Sie unter Punkt 5.1 im Kapitel Gartenberatung.

Privatgarten 300-500 qm, Bausumme ca. 15.000 Euro

Entwurf, Pflanzplan

1.100-1.500 EUR; bei einfachen Projekten kann auch hier an Stelle einer ausführlichen Planung eine ausführliche Beratung mit Stegreifentwurf für 200-300 Euro angefertigt werden (siehe 5.1. unter Gartenberatung).

Privatgarten 500-1.200 qm, Bausumme ca. 20.000 bis 25.000 Euro

1-3 Vorentwürfe, gegebenenfalls Entwurf, Ausführungsplan, Pflanzplan

2.400-2.900 EUR

Exklusiver großer Privatgarten, Bausumme 30.000 -50.000 Euro

2-3 Vorentwürfe, Entwurf, Ausführungsplan, Pflanzplan

3.600-5.500 EUR

Exklusiver großer Privatgarten, Schwimmteich oder öffentl. Anlage, ca. 80.000 Euro

2-3 Vorentwürfe, Entwurf, Ausführungsplan, Pflanzplan

 6.600-7.700 EUR

Schwimmteich, Bausumme ca. 20.000 bis 30.000 Euro

1-2 Vorentwürfe, Entwurf, Ausführungsplan, Pflanzplan

2.500-4.000 EUR, bei Beauftragung der Ausführungsarbeiten weniger, siehe unser Angebot für Schwimmteiche

Mustergarten für Baustoffhändler

2-3 Vorentwürfe, Ausführungsplan, Pflanzplan, Mengenermittlung

ca. 11-16 EUR/qm bei 250-1.000 qm* (netto, zzgl. MwSt)

Freiflächen zu gewerblichen und öffentlichen Bauten, anrechenbare Erstellungskosten 100.000 -2 Mio. Euro

3 Vorentwürfe, Entwurf, Ausführungsplan, Pflanzplan, Leistungsverzeichnis und Ausschreibung

siehe unter 3. Abrechnungsmethodik nach HOAI

Erläuterungen:

Erläuterungen:

Erläuterungen:

mit zunehmender Objektgröße wird in dieser beispielhaften Tabelle von aufwändigerer Gestaltung bei höherer Bausumme ausgegangen.

Die möglichen Planungsleistungen sind nahezu frei wählbar. Sie hängen vom Aufwand der Gestaltung und von der gewünschten Art der Ausführung (Eigenleistung, Vergabe an Ausführungsbetriebe) ab. Hier sind Leistungen aufgeführt, die für ein Projekt der entsprechenden Größenordnung von unseren Auftraggebern in den meisten Fällen gewünscht werden.
Zusätzlich kann zu jedem Projekt auch eine Ausschreibung und  Bauleitung beauftragt werden. Letztere beläuft sich bei kleineren Projekten auf ca. 5 bis 7 % der Erstellungskosten, bei größeren Projekten auf 3,5 bis 5 %.

Preisangaben sind pauschalierende Schätzungen auf Erfahrungs-
grundlage und daher unverbindlich.

*Der Preis für Mustergärten hängt von den planerisch zu bearbeitenden Höhenunterschieden im Gelände und von der Anzahl der einzuplanenden Produktlieferanten ab.

3 Abrechnungsmethodik nach HOAI

(hier alle Angaben zzgl. MWSt.)
Ab einer Bausumme von 20.452 Euro zzgl. MWSt. sind alle Ingenieurbüros bei der Preisgestaltung rechtlich an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2009) gebunden. Dabei bemisst sich das Honorar an den anrechenbaren Erstellungskosten für das Projekt.

Dieser Tabelle können die Preise der HOAI von 2002 entnommen werden. Die am 18.08.2009 in Kraft getretene neue HOAI (erste Honorarerhöhung seit 1996) sieht eine 10%-ige Erhöhung der Honorare vor. Dem entsprechend sind alle in der Tabelle angegebenen Preise mit 10 % zu beaufschlagen. Sobald wir die Zeit dazu finden, werden wir die Tabelle aktualisieren. Die Tabelle ist zwar recht umfangreich, jedoch auch einfach aufgebaut und leicht zu verstehen. Dies wird im Folgenden erläutert.

3.1 Honorarzone

Zuerst wählen Sie die passende Spalte der Honorarzone. Die Honorarzone stellt den Schwierigkeitsgrad der Aufgabenstellung dar. Die Zonen I und II sind extensiven, landschaftlichen Gestaltungen vorbehalten, wie Einsaaten, Ski- und Rodelhängen, sowie Pflanzungen in der freien Landschaft. Die meisten Privatgärten bewegen sich in Honorarzone III oder IV Mindestsatz. Dies hängt vor allem von der Gestaltungsintensität von vorhandenen Höhenunterschieden ab. Schwimmteiche sind als komplexe technische und ökologische Objekte zumeist Zone IV Mindestsatz, selten darüber. Sinnesgärten für Demenzkranke und Mustergärten für Baustoffhändler sind als sehr detailreiche Planung der Zone V Mindestsatz oder V Höchstsatz zuzuordnen.

3.2 Erstellungskosten und Gesamthonorar

Als nächsten Schritt wählen Sie die passende Zeile der vorgesehenen oder zu erwartenden Bausumme (anrechenbare Kosten). Sofern Sie noch nicht wissen, was Ihr Projekt kosten wird, so beraten wir Sie gerne darüber. Wo sich die passende Honorarzonenspalte und die passende Bausummenzeile kreuzen, finden Sie das passende Honorarfeld mit der Gesamthonorarangabe oben links in diesem Feld. Wenn die Erstellungskosten beispielsweise 35.000 Euro betragen und das Objekt in Honorarzone III Mindestsatz fällt, beträgt das gesamte Planungshonorar für alle nur denkbaren Leistungen 6.100 Euro. Nur selten werden jedoch alle Leistungen benötigt, dazu im Folgenden mehr.

3.3 Benötigte Leistungen

Die von 1-9 nummerierten Zeilen im Honorarfeld stellen die 9 Planungsphasen dar. Zumeist sind nur einige der dort aufgeführten Leistungen für das konkrete Projekt notwendig, so dass das Planungshonorar entsprechend günstiger ausfällt. Die Prozentsätze in der folgenden Spalte beschreiben, wie viel Prozent des gesamt möglichen Honorars auf die jeweilige Leistungsphase entfällt.

Folgende Leistungsphasen gibt es:

Leistungsphase

Leistung

Kommentar

1

Grundlagenermittlung

Klärung der Aufgabenstellung

2

Vorentwurf

zumeist sinnvoll

3

Entwurf

kann bei kleineren Projekten entfallen, empfehlenswert bei größeren Projekten

4

Genehmigungsplanung

kann zumeist entfallen

5

Ausführungs- und Pflanzplanung

die Ausführungsplanung kann bei kleineren Projekten entfallen; Pflanzplanung fast immer empfehlenswert, da komplexe Thematik. Je nach Projekt macht die Pflanzplanung zumeist ein bis zwei Drittel dieser Leistungsphase aus.

6 und 7

Ausschreibung

etwa 30 % unserer Kunden wünschen, dass wir mehrere Preisangebote einholen und einen Preisspiegel erstellen.

8

Bauleitung

empfehlenswert zur Sicherstellung der einwandfreien Umsetzung. Auch in reduzierter Form nach Bedarf möglich.

9

Objektbetreuung und -dokumentation

extrem selten gewünscht

4 Abrechnung auf Stundenlohnbasis

Diese Abrechnungsart kann bei kleineren Beratungs- und Baubetreuungsleistungen zu laufenden Projekten angewandt werden, wenn keine komplette Planung beauftragt wird.

In unseren Preisangeboten sehen Sie vorher, wie viele Arbeitsstunden in die gewünschten Leistungen investiert werden, so dass auch bei einer Stundenlohnabrechnung der Kostenrahmen im Vorhinein eingegrenzt ist. Anhand von zahlreichen Erfahrungswerten können wir den zu erwartenden Stundenaufwand sehr genau kalkulieren.
Je nach Erfahrungsschatz Ihres Ansprechpartners und je nach räumlicher Lage (allgemeine Lebenshaltungskosten der Region) können einige unserer Ingenieure ab 49,00 Euro / Std. zzgl. MWSt. für Sie tätig werden (bei den jüngeren Kolleginnen und Kollegen in strukturschwächeren Regionen).
Zumeist bewegt sich der Stundensatz bei 59,00 bis 69,00 Euro zzgl. MWSt., bei Spitzenkräften, beim Geschäftsinhaber und bei komplexen Aufgabenstellungen auch bis zu 109,00 Euro / Std. zzgl. MWSt..

5 Weitere Informationen zu Preisen

Ein konkretes Angebot für Ihr Projekt können wir nach einem unverbindlichen Beratungstermin erstellen. Haben Sie Fragen zu diesen Preisen oder zu den Kosten für Ihr konkretes Projekt, dann helfen wir Ihnen gerne telefonisch unverbindlich weiter unter 0 24 63 / 99 85 56. Rufen Sie uns einfach an!



Dipl.-Ing. Johannes Windt

Deutschlandweiter Ingenieurverbund für Garten- und Landschaftsplanung "Frischer Windt"

Planung, Gestaltung und Pflege für Außenanlagen aller Art

Kaiserstr. 28, 52445 Titz

Telefon: 0 24 63 - 99 85 56, Mobil: 01 62 - 67 98 49 0

E-Mail: , Internet: www.frischer-windt.de

Rufen Sie uns unverbindlich an und informieren Sie sich! Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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