Preise Gartenplanung und Landschaftsarchitektur
Das Planungshonorar beträgt zumeist ca. 8 % bis 14 % der Bausumme bis zum Ausführungs- und Pflanzplan.
Auf diesen einfachen Nenner lassen sich alle Honorarangaben bringen. Konkret hängt dies von folgenden Faktoren ab:
- den gewünschten, bzw. benötigten Leistungen
- von der Schwierigkeit der Aufgabenstellung (Bautechnik, Höhenunterschiede, zu beachtender Bestand)
- der Bausumme: bei größeren Projekten ist der Honoraranteil etwas kleiner und umgekehrt.
Die Preise für Garten- und Landschaftsplanung werden je nach Aufgabenstellung individuell maßgeschneidert. Sie erhalten nach dem ersten Beratungstermin stets ein übersichtliches Preisangebot, aufgeschlüsselt nach einzelnen, von Ihnen gewünschten Leistungsphasen. Von allen hier angegebenen Preisen werden 25 % wieder gut geschrieben, wenn Sie auch die Ausführungsarbeiten bei uns beauftragen (derzeit möglich in der Westhälfte von NRW).
Generell werden unsere Leistungen erst besprochen, dann angeboten, dann beauftragt, dann erbracht und erst dann folgt unsere Rechnung (siehe auch Methodik der Planung und Gestaltung)
Folgende Abrechnungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung:
1 Abrechnung nach Festpreis
Besonders beliebt ist eine Abrechnung nach Festpreisen. Damit sind Sie kostenmäßig auf der sicheren Seite. Sofern Sie daran interessiert sind, fragen Sie uns gezielt danach. Wir bieten Ihnen gerne Festpreise an, sofern keine gesetzlichen Regelungen (z.B. die HOAI) dagegen sprechen.
2 Beispielhafte HOAI-Preise für Landschaftsarchitektur inkl. MWSt.
Folgende Tabelle führt beispielhaft einige Planungshonorare für bestimmte Projekte mittleren Schwierigkeitsgrades auf. In Abhängigkeit von der räumlichen Lage der Baustelle (Entfernung zum nächsten Kollegen und Bundesland), der Schwierigkeit der Aufgabenstellung und den angebotenen Planungsleistungen, sowie von sonstigen Vereinbarungen und Skonti können die tatsächlichen Honorare von dieser Tabelle (sowohl nach oben als auch nach unten) abweichen. Jedes Projekt ist einzigartig und wird individuell kalkuliert.
Siehe auch Punkt 3 Abrechnung nach HOAI.
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Objekt |
beispielhafte Planungsleistungen |
ca.-Preis (inkl. gesetzl. MwSt., soweit nichts anderes angegeben) |
| kleiner Privatgarten oder Vorgarten, Bausumme 10.000 bis 15.000 Euro, einfache Gestaltung | Entwurf | 500-700 EUR für eine im Büro angefertigte, maßstäbliche Entwurfszeichnung; alternativ: eine vereinfachte, dennoch genauso kreative Planung im Stegreifentwurf vor Ort im Zusammenhang mit einer ausführlichen Beratung auf Stundenlohnbasis (siehe unten), so dass in der Regel ein Gesamtpreis von ca. 200 bis 400 Euro entsteht. Weitere Infos finden Sie unter Punkt 5.1 im Kapitel Gartenberatung. |
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Privatgarten 300-500 qm, Bausumme ca. 15.000 Euro |
Entwurf, Pflanzplan |
1.100-1.500 EUR; bei einfachen Projekten kann auch hier an Stelle einer ausführlichen Planung eine ausführliche Beratung mit Stegreifentwurf für 200-350 Euro angefertigt werden (siehe 5.1. unter Gartenberatung). |
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Privatgarten 500-1.200 qm, Bausumme ca. 20.000 bis 25.000 Euro |
1-3 Vorentwürfe, gegebenenfalls Entwurf, Ausführungsplan, Pflanzplan |
2.500-3.200 EUR |
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Exklusiver großer Privatgarten, Bausumme 30.000 -50.000 Euro |
2-3 Vorentwürfe, Entwurf, Ausführungsplan, Pflanzplan |
3.500-6.000 EUR |
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Exklusiver großer Privatgarten, Schwimmteich oder öffentl. Anlage, ca. 80.000 Euro |
2-3 Vorentwürfe, Entwurf, Ausführungsplan, Pflanzplan |
7.500-10.000 EUR |
| Grußer Luxus-Garten mit hochwertigen Materialien, ggf. Höhenunterschieden und ggf. Schwimmteich, oder öffentliche Außenanlage ca. 150.000 Euro | 1-3 Vorentwürfe, Entwurf, Ausführungsplan, Pflanzplan | 13.000 bis 16.000 EUR |
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Durchschnittlicher Schwimmteich, Bausumme ca. 30.000 bis 40.000 Euro |
1-2 Vorentwürfe, Entwurf, Ausführungsplan, Pflanzplan |
3.400-5.400 EUR, bei Beauftragung der Ausführungsarbeiten 25 % weniger, siehe unser Angebot für Schwimmteiche |
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Mustergarten für Baustoffhändler |
2-3 Vorentwürfe, Ausführungsplan, Pflanzplan, Mengenermittlung |
ca. 11-16 EUR/qm bei 250-1.000 qm* (netto, zzgl. MwSt) |
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Freiflächen zu gewerblichen und öffentlichen Bauten, anrechenbare Erstellungskosten 100.000 -2 Mio. Euro |
3 Vorentwürfe, Entwurf, Ausführungsplan, Pflanzplan, Leistungsverzeichnis und Ausschreibung |
siehe unter 3. Abrechnungsmethodik nach HOAI |
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Erläuterungen: |
Erläuterungen: |
Erläuterungen: |
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mit zunehmender Objektgröße wird in dieser beispielhaften Tabelle von aufwändigerer Gestaltung bei höherer Bausumme ausgegangen. |
Die möglichen Planungsleistungen sind nahezu frei wählbar. Sie hängen vom Aufwand der Gestaltung und von der gewünschten Art der Ausführung (Eigenleistung, Vergabe an Ausführungsbetriebe) ab. Hier sind Leistungen aufgeführt, die für ein Projekt der entsprechenden Größenordnung von unseren Auftraggebern in den meisten Fällen gewünscht werden. |
Preisangaben sind pauschalierende Schätzungen auf Erfahrungs- *Der Preis für Mustergärten hängt von den planerisch zu bearbeitenden Höhenunterschieden im Gelände und von der Anzahl der einzuplanenden Produktlieferanten ab. |
3 Abrechnungsmethodik nach HOAI (hier alle Angaben zzgl. MWSt.)
Ab einer Bausumme von 20.452 Euro zzgl. MWSt. sind alle Planenden bei der Preisgestaltung rechtlich an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2009) gebunden. Diese ist ein Gesetz. Rechtlich bindend ist die HOAI für alle Menschen, die Planungen vornehmen. Also auch Landschaftsgärtner-Meister, Gesellen, Hilfsarbeiter und ungelernte Kräfte sind rechtlich daran gebunden und dazu verpflichtet, die in der HOAI aufgeführten Honorare zu nehmen, wenn sie Planungen durchführen. Maßgeblich für die Bindung an die HOAI ist allein die planende Tätigkeit, nicht die Qualifikation. Preisunterschreitungen sind laut Gesetz ebenso strafbar wie -überschreitungen. Dabei bemisst sich das Honorar an den anrechenbaren Erstellungskosten für das Projekt. Der folgenden Tabelle können die Preise der HOAI von 2009 entnommen werden:
Honorar-Tabelle HOAI 2009, pdf-Dokument
Die Tabelle ist zwar recht umfangreich, jedoch auch einfach aufgebaut und leicht zu verstehen. Dies wird im Folgenden erläutert.
3.1 Honorarzone
Zuerst wählen Sie die passende Spalte der Honorarzone. Die Honorarzone stellt den Schwierigkeitsgrad der Aufgabenstellung dar. Die Zonen I und II sind extensiven, landschaftlichen Gestaltungen vorbehalten, wie Einsaaten, Ski- und Rodelhängen, sowie Pflanzungen in der freien Landschaft. Die meisten Privatgärten bewegen sich in Honorarzone III oder IV. Dies hängt vor allem von der Gestaltungsintensität von vorhandenen Höhenunterschieden ab. Schwimmteiche sind als komplexe technische und ökologische Objekte Zone IV oder V zuzuordnen. Sinnesgärten für Demenzkranke und Mustergärten für Baustoffhändler sind als sehr detailreiche Planung der Zone V Mindestsatz oder V Höchstsatz zuzuordnen. Dargestellt sind in der Tabelle die Honorarzonen III min. bis V max.
3.2 Erstellungskosten und Gesamthonorar
Als nächsten Schritt wählen Sie die passende Zeile der vorgesehenen oder zu erwartenden Bausumme (anrechenbare Kosten). Sofern Sie noch nicht wissen, was Ihr Projekt kosten wird, so beraten wir Sie gerne darüber. Wo sich die passende Honorarzonenspalte und die passende Bausummenzeile kreuzen, finden Sie das passende Honorarfeld mit der Gesamthonorarangabe oben links in diesem Feld. Wenn die Erstellungskosten beispielsweise 35.000 Euro betragen und das Objekt in Honorarzone III Mindestsatz fällt, beträgt das gesamte Planungshonorar für alle nur denkbaren Leistungen 6.710 Euro. Nur selten werden jedoch alle Leistungen benötigt, dazu im Folgenden mehr.
3.3 Benötigte Leistungen
Die von 1-9 nummerierten Zeilen im Honorarfeld stellen die 9 Planungsphasen dar. Zumeist sind nur einige der dort aufgeführten Leistungen für das konkrete Projekt notwendig, so dass das Planungshonorar entsprechend günstiger ausfällt. Die Prozentsätze in der folgenden Spalte beschreiben, wie viel Prozent des gesamt möglichen Honorars auf die jeweilige Leistungsphase entfällt.
Folgende Leistungsphasen gibt es:
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Leistungsphase |
Leistung |
Kommentar |
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1 |
Grundlagenermittlung |
Klärung der Aufgabenstellung |
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2 |
Vorentwurf |
zumeist sinnvoll |
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3 |
Entwurf |
kann bei kleineren Projekten entfallen, empfehlenswert bei mittleren und größeren Projekten |
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4 |
Genehmigungsplanung |
kann zumeist entfallen, außer für Schwimmteiche über 100 cbm Gesamt-Wasservolumen inkl. Regenerationszone |
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5 |
Ausführungs- und Pflanzplanung |
die Ausführungsplanung kann bei kleineren Projekten entfallen; Pflanzplanung fast immer empfehlenswert, da komplexe Thematik. Je nach Projekt macht die Pflanzplanung zumeist ein bis zwei Drittel dieser Leistungsphase aus. |
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6 und 7 |
Ausschreibung |
etwa 30 % unserer Kunden wünschen, dass wir mehrere Preisangebote einholen und einen Preisspiegel erstellen. |
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8 |
Bauleitung |
empfehlenswert zur Sicherstellung der einwandfreien Umsetzung. Auch in reduzierter Form nach Bedarf möglich. |
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9 |
Objektbetreuung und -dokumentation |
extrem selten gewünscht |
4 Abrechnung auf Stundenlohnbasis für Gartenplanung
Diese Abrechnungsart kann bei kleineren Beratungs- und Baubetreuungsleistungen zu laufenden Projekten angewandt werden, wenn keine komplette Planung beauftragt wird.
In unseren Preisangeboten sehen Sie vorher, wie viele Arbeitsstunden in die gewünschten Leistungen investiert werden, so dass auch bei einer Stundenlohnabrechnung der Kostenrahmen im Vorhinein eingegrenzt ist. Anhand von zahlreichen Erfahrungswerten können wir den zu erwartenden Stundenaufwand sehr genau kalkulieren.
Je nach Erfahrungsschatz Ihres Ansprechpartners und je nach räumlicher Lage (allgemeine Lebenshaltungskosten der Region) variieren die Stundensätze unserer Ingenieure:
- Einige der jüngeren Kolleginnen und Kollegen in strukturschwächeren Regionen können ab 49,00 Euro / Std. zzgl. MWSt. für Sie tätig werden.
- Der Stundensatz der meisten unserer Ingenieure bewegt sich bei 69,00 bis 89,00 Euro zzgl. MWSt..
- Bei Spitzenkräften, beim Geschäftsinhaber und bei komplexen Aufgabenstellungen beträgt der Stundensatz bis zu 119,00 Euro / Std. zzgl. MWSt..
5 Weitere Informationen zu Preisen für Gartenplanung und Landschaftsarchitektur
Ein konkretes Angebot für Ihr Projekt können wir nach einem unverbindlichen Beratungstermin erstellen. Haben Sie Fragen zu diesen Preisen oder zu den Kosten für Ihr konkretes Projekt, dann helfen wir Ihnen gerne telefonisch unverbindlich weiter unter 0 24 63 / 99 85 56. Rufen Sie uns einfach an!
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Dipl.-Ing. Johannes Windt
Deutschlandweiter Ingenieurverbund für Garten- und Landschaftsplanung "Frischer Windt"
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