Gartenplanung
6. Gartenplanung Form und Technik
6.1 Genehmigungsplanung als Bestandteil der Gartenplanung

6.1.1 Wann ist eine Genehmigungsplanung nötig?
In der Regel sind Privatgartenbesitzer zwar nicht betroffen, völlig ausgeschlossen ist es jedoch auch nicht, dass für manche Maßnahmen im Privatgartenbereich eine Genehmigung nötig ist.
Eine Genehmigung kann zum Beispiel bei großen Schwimmteichen oder Erdbewegungen nötig sein. In vielen Städten gibt es zudem eine Baumschutzverordnung. Für die Fällung von bestimmten Bäumen, die eine vorgegebene Mindestgröße aufweisen, muß hier eine Fällgenehmigung eingeholt werden.
6.1.2 Wer ist zuständig? Wo kann man sich erkundigen?
Viele gesetzliche Vorschriften und Satzungen unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern und sogar Städten und Gemeinden voneinander, so dass die öffentliche Bauverwaltung des Wohnorts in der Regel der erste Ansprechpartner ist. Vielfach wird gebaut nach dem Motto „Wo kein Kläger, da kein Richter" und so existieren zahlreiche Wintergärten, Gartenlauben und -teiche ohne Baugenehmigung. Manche Städte und Gemeinden besorgen sich Satellitenaufnahmen und vergleichen sämtliche dort sichtbaren Gebäude mit den vorliegenden Genehmigungen. Wer dann unangenehm auffällt, hat ein Problem. In der Regel wird zumidest der Rückbau verlangt. Insofern ist die Beabtragung einer Genehmigung, falls erforderlich, einer der ersten Schritte der Gartenplanung.
6.1.3 Wer erstellt die Genehmigungspläne?
Die Genehmigungspläne, z.B. sogenannte Freiflächengestaltungspläne, sind Bestandteil der Gartenplanung und werden meist vom Planer erstellt. Der Planer muß in der Regel eingabeberechtigt sein, damit die öffentliche Stelle den Genehmigungsplan anerkennt. Landschaftsarchitekten etwa, die in einer Architektenkammer eingetragen sind, sind automatisch eingabeberechtigt.
6.1.4 Wie sieht ein Genehmigungsplan aus?
Der Genehmigungsplan orientiert sich sehr stark am Entwurf, ist aber meistens nicht so farbig gestaltet, da er ja für das geschulte Fachpersonal in den Behörden gezeichnet wird.
6.1.5 Was ist im Genehmigungsplan enthalten?
Die Inhalte entsprechen prinzipiell den Inhalten des Entwurfs. Oft sind bei größeren Bauvorhaben noch ausführlichere Angaben zu Feuerwehrzufahrten, zu Arten, Größen und Zustand von Bestandsbäumen oder ausführliche Pflanzlisten nötig. Hinzu kommen Lagepläne und ggf. textliche Erläuterungen. Bauanträge mit formellen Fehlern werden kostenpflichtig zurückgewiesen. Wir als Gartenplaner wissen, worauf es dabei ankommt, wie ein Bauvorhaben formuliert werden muss, damit der Bauantrag genehmigt wird.
6.2 Ausführungsplan
6.2.1 Ausführungsplanung als Bestandteil der Gartenplanung
6.2.1.1 Wie sieht ein Ausführungsplan aus? Für wen wird der Plan gemacht?
Ausführungspläne sind die detaillierteste Phase der Gartenplanung. Sie sind in der Regel sehr nüchtern und technisch in schwarz-weiß oder Farbe per CAD gezeichnet. Sie sollten übersichtlich und gut lesbar sein.
Wird der Garten durch eine Firma gebaut, werden die Ausführungspläne auf der Baustelle durch die Landschaftsgärtner verwendet. Da bei der Gartenplanung von einer gewissen Fachkenntnis beim Landschaftsgärtner ausgegangen werden kann, werden die Ausführungspläne entsprechend technisch gestaltet.
Wird der Garten durch den Besitzer ohne größere Fachkenntnisse selbst ausgebaut, wird der Gartenplaner die Pläne so gestalten, dass sie auch für Laien verständlich sind und generell mehr grundlegende Ausführungshinweise einarbeiten.
6.2.1.2 Was ist im Ausführungsplan enthalten?
Der Ausführungsplan enthält prinzipiell die nötigen Informationen, um den Garten bauen zu können. Gerade bei größeren Bauvorhaben entsteht neben dem Ausführungsplan ein Leistungsverzeichnis, das die einzelnen Arbeiten und Materialien ganz exakt beschreibt.
Im Ausführungsplan sind alle Gartenelemente bis ins Detail maßstäblich dargestellt. Dazu gehören Materialangaben, Verlegemuster für Pflasterbeläge oder auch die Ausbildung der Randeinfassungen. Oft entsteht ein gesonderter Absteckplan, der sämtliche notwendigen Längen- und Höhenmaße enthält.
Der Hauptausführungsplan bei Privatgärten bewegt sich in Maßstäben von 1:100 bis 1:50. Kompliziertere Sachverhalte, etwa zum Teichaufbau, zum Dachbegrünungsaufbau, zu Entwässerungseinrichtungen oder zu Stützmauerfundamenten, werden in gesonderten technischen Detailzeichnungen erläutert. Diese Detailzeichnungen haben in der Regel einen größeren Maßstab als der Grundrißplan, z.B. 1:10, oder 1:20.
Weitere Beispiele für Ausführungspläne unserer Projekte finden Sie hier:
6.2.1.3 Welches Qualitätsmerkmale muß die Gartenplanung hier vor allem aufweisen?
Die Ausführungspläne müssen selbstverständlich dem allgemeinen Stand der Technik entsprechen. Zusätzlich ist aber auch hier gestalterisches Können des Planers sehr wichtig, wenn es etwa um die Farbauswahl bei den verschiedenen Materialien, um Verlegemuster und Steingrößen bei Pflasterbelägen oder um eine grazile Ausführung einer Pergola geht.
6.3 Pflanzplan
Allen schönen Baumaterialien zum Trotz bilden diese meist nur den Rahmen und das Hauptgestaltungsmittel in der Gartenarchitektur bleibt die Pflanze. Deshalb gibt es gesonderte Pflanzpläne, in denen die Pflanzenarten und -sorten, die Pflanzenqualitäten, die Stückzahlen sowie die Standorte detailliert dargestellt werden.
Näheres hierzu finden Sie unter dem Punkt Bepflanzung.
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