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Gartenplanung Dipl.-Ing. Johannes Windt

Genehmigung des Landschaftsgartens

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Der Regionalverband FrankfurtRheinMain hat bezüglich des Flächennutzungsplanes folgende Auskunft erteilt:

„Von dem geplanten Landschaftsgarten liegen ca. 0,2 ha innerhalb der „Gemischten Baufläche, Bestand“ und ca. 0,6 ha im Bereich von „Fläche für die Landbewirtschaftung“. Da gemäß Entwurf das geplante Gartengerätehaus innerhalb der „Gemischten Baufläche, Bestand“ liegt und die Planung ansonsten eine Grünflächengestaltung beinhaltet, die in dieser Größe und Zuordnung als Hausgarten für den RPS/RegFNP 2010 nicht darstellungsrelevant ist, bestehen seitens des Regionalverbandes hinsichtlich der von uns zu vertretenden Belange keine Bedenken. Ein entsprechender Vorhabenbezogener Bebauungsplan kann als aus dem RPS/RegFNP 2010 entwickelt angesehen werden.“

Das Plangebiet für den Landschaftsgarten liegt baurechtlich im Außenbereich im Sinne § 35 BauGB. Es ist daher geplant, die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu beantragen, mit dem Ziel, die Fläche dem Innenbereich als private Gartenfläche zuzuordnen. Die Vorhabenträger legen großen Wert darauf, dass diese Änderung NICHT zum Ziel hat, eine Wohn- oder andersartige Bebauung dort zuzulassen oder die Grundlagen dafür zu schaffen. Es geht nur um die Anlage des Landschaftsgartens.

Im Zusammenhang damit erklären sich die Vorhabenträger bereit, einen Durchführungsvertrag gemäß § 12 Abs. 1 BauGB mit der Gemeinde zu vereinbaren, in dem Details, wie Tage der offenen Gartenpforte, etc. geregelt werden.

Im Rahmen eines Landschaftspflegerischen Begleitplans wird die ökologische Aufwertung im Zusammenhang mit der Projektrealisierung dokumentiert.

Die Kosten für die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einschließlich der Durchführung der Verfahren sowie sämtliche im Zusammenhang mit der Bauleitplanung stehende Fachgutachten werden von den Vorhabenträgern übernommen.

Die Vorhabenträger richten sich nach den vorgegebenen Verfahrensschritten und stehen für jegliche Anregungen, Fragen und Kritik gerne zur Verfügung.

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